Fh waehring 2 845x650

Friedhöfe & Gedenkstätten

Friedhofsdatenbank

Die Onlinedatenbank enthält nur Sterbefälle bis 1945. Informationen über spätere Sterbefälle erhalten Sie von unseren MitarbeiterInnen per Email: friedhof-tor-4@ikg-wien.at, oder Tel: 01/767 62 52.

Friedhöfe & Gedenkstätten ({{ places.length }})

Merkblatt

Das Betreten des jüdischen Friedhofes kann aufgrund des Alters der Anlage und des baulichen Zustandes mit Gefahren verbunden sein. Dieses Merkblatt ist bei einigen Friedhöfen, die nicht allgemein zugänglich sind, vor der Übergabe des Schlüssels zum Friedhof zu unterzeichnen.
Merkblatt Jüdische Friedhöfe als PDF

Informationsblatt

zu Arbeiten auf jüdischen Friedhöfen.

Der Halacha (jüdisches Recht) folgend ersuchen wir um dringende Einhaltung jener Regelungen, insbesondere bei Sanierungsarbeiten.

Informationsblatt als PDF

Private Grabsanierung

Aufgrund weltweiter Nachfragen für private Grabsanierungen bietet die IKG nun auch in Zusammenarbeit mit Restauratoren und Steinmetzen private Grabsanierungen an.

Es wird der Status des Grabes erhoben und mit Hilfe von Fachleuten ein Sanierungskonzept erstellt.

Sollten Sie Interesse haben, das Grab Ihrer Vorfahren restaurieren zu lassen, bitten wir um Kontaktaufnahme.



Auch bezüglich der Durchführung von Grabsanierungen, Grabrecherchen und Grabreservierungen können Sie folgenden Kontakt nutzen:

Mag.ª Bettina Kolter

Tel: +43/1/531 04 – 180

b.kolter [at] ikg-wien.at


JFS Jüdische Friedhofssanierungs- und Verwaltungs-GmbH

Die JFS Jüdische Friedhofssanierungs- und Verwaltungs-GmbH wurde im Jahre 2011, zum Zwecke der Sanierung, Erhaltung und vor allem Sicherung von Gräbern und Grabanlagen auf jüdischen Friedhöfen, gegründet.

Basierend auf dem Washingtoner Abkommen, richtete die Republik Österreich im Jahre 2010 den Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich ein und die JFS Jüdische Friedhofssanierungs- und Verwaltungs-GmbH hat in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds, dem Städte- und Gemeindebund, sowie dem Bundesdenkmalamt, ein standardisiertes Abwicklungsprocedere entwickelt, um die gesetzeskonformen Abläufe durchführen und darstellen zu können. Diese standardisierte Bewertungsmatrix erfasst den Zustand der Einfassungen der Gräber, Oberflächen und Gebäude auf dem Friedhof, des Bewuchses und der Freiflächen, alles wird getrennt, bzw. auch aus religiöser Sicht, bewertet.

Im Wesentlichen werden zu Beginn der Sanierung umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt, eine detaillierte Darstellung des Friedhofes, der Gräber und Grabanlagen und des Baumbestandes geschaffen, sowie digitalisierte Aufnahmen der Zustände erstellt, um die daraus resultierenden Maßnahmen setzen zu können. Die JFS Jüdische Friedhofssanierungs- und Verwaltungs-GmbH veranlasst prioritätenbezogen unter Einbeziehung von Restauratoren, Architekten und dem Bundesdenkmalamt, die daraus resultierenden Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten.



Die Republik Österreich hat mit dem Beschluss zum „Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich“ aus 2010 einen wichtigen Schritt zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem „Washingtoner Abkommen“ geleistet.



Das Gesetz sieht vor, dass über eine Dauer von 20 Jahren die Republik Österreich einen Betrag von je € 1 Mio. jährlich wertgesichert für die Sanierung der jüdischen Friedhöfe zur Verfügung stellt, sofern ein gleich hoher Betrag als Drittmittel ebenfalls aufgebracht wird und die jeweilige Ortsgemeinde die laufende Pflege des Friedhofes nach der Sanierung auf die Dauer von 20 Jahren übernimmt.

Nach Verhandlungen mit dem Städte- und Gemeindebund, über eine einheitliche Instandhaltungsvereinbarung für alle jüdischen Friedhöfe und der Installation des Friedhofsfonds beim Österreichischen Nationalfonds, konnte in den Jahren 2011/12 mit den ersten Sanierungsarbeiten begonnen werden.



Informationsblatt zu Arbeiten auf jüdischen Friedhöfen



Blankoformular Pflegevereinbarung (Vereinbarung zwischen IKG Wien und Gemeinden betreffend die Instandhaltung des jüdischen Friedhofes)



Link zum “Washingtoner Abkommen”: Rechtsvorschrift für Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus



Link zu Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich